Satzung

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Rechtform, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Die Stiftung führt den Namen OMNI AQUA Stiftung
  2. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Oberwesel.
  3. Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr

§ 2 Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes sowie der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
  3. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Förderung und Durchführung von gemeinnützigen Projekten, die
    1. über die wertvolle Ressource Wasser aufklären. Schwerpunktmäßig sollen Informations-materialien zur Verfügung gestellt werden sowie Veranstaltungen unterstützt und organisiert werden. Vor allem soll das Buch „Die Botschaft des Wassers Ausgabe für Kinder“ von Masaru Emoto kostenfrei für Kinder zur Verfügung gestellt werden, damit so das „Emoto Peace Project“ als Beitrag zur internationalen Dekade „Wasser für das Leben“ der Vereinten Nationen fortgeführt werden kann. Weitere Publikationen sollen in ähnlicher Form für die Realisierung der Stiftungszwecke erfolgen.
    2. Angebote für Kinder und Jugendliche schaffen, die zu deren ganzheitlicher, lebendiger Entwicklung und Entfaltung beitragen sollen. In diesem Zusammenhang soll die Wahrnehmung der Natur und insbesondere des Elements Wasser gefördert werden. Dazu kann die Stiftung auch Workshops und Seminare anbieten.
    3. im Bereich der wissenschaftlichen Forschung Wasser zum Thema haben. Dabei sollen insbesondere wissenschaftliche Projekte, die sich mit der Struktur von Wasserkristallen oder Kristallisation des Wassers auseinandersetzen, gefördert und deren Ergebnisse verbreitet werden.
    4. zur Verbesserung der Völkerverständigung beitragen. Ziel dieser Projekte soll die Entwicklung und Stärkung freundschaftlicher internationaler Beziehungen zur Schaffung und Sicherung des Friedens sein.
  4. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck fördern. Die Satzungszwecke werden auch mittelbar verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften, welche einer Körperschaft im Sinne des Körperschaftsteuer-gesetzes entsprechen, zur unmittelbaren Verwendung für obengenannte Zwecke.
  5. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.
  6. Zuwendungen der Stiftung können einmalig oder wiederkehrend über einen begrenzten Zeitraum oder bis auf Widerruf gewährt werden. 

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Die OMNI AQUA Stiftung wurde im Jahr 2020 in Deutschland als rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.

Durch Beurkundung der Stiftungsaufsichtsbehörde Trier wurde die Stiftung am 16.04.2020 unter dem Aktenzeichen 15.678-1612/23 für rechtsfähig erklärt und ist mit Zustellung am 24.04.2020 rechtskräftig geworden.

Die OMNI AQUA Stiftung wird beim Finanzamt Koblenz unter der Steuernummer 22/654/49328 geführt.